Führerschein mit 17
Begleitetes Fahren mit 17 AblaufVoraussetzungen/AuflagenAb 16 1/2 Jahren: Führerscheinausbildung in der FahrschuleFührerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher
Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:
- keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen
Begleitperson:
- eine oder mehrere bei Antragsstellung namentlich benannte Person(en)
- das 30. Lebensjahr vollendet
- mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in FlensburgFührerscheinprüfungAls Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir den Fahranfängern und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den die Fahrschulen anbietenMit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung Aushändigung einer PrüfungsbescheinigungBis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis- Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
- Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
- Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
- Die Begleitpersonen haben nur Beratungsfunktion
- Die zweijährige Probezeit läuft sofort Mit Vollendung des
18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteiltDer EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt