Führerscheinklassen in unserer Fahrschule
| Klasse B | Klasse A 18 | Klasse A 25 | Klasse BE | Klasse M |
| Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. |
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis. |
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. |
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Ge- samtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmas- se der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). |
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwin- digkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbren- nungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Kraft- räder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen). |
Theorieuntericht
Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht.
Die Mindestdauer ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden. Für die Klasse B sind es beispielsweise 14, für die Klassen A1 und A beschränkt
16 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Praxis
Die Gesamtzahl der notwendigen Fahrstunden kann Ihnen niemand voraussagen.
Die praktische Ausbildung besteht aus einer Grundausbildung und den besonderen Ausbildungsfahrten (Überlandfahrt , Autobahnfahrt , Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit ), deren Anzahl je nach Klasse und Vorbesitz einer Klasse unterschiedlich sein kann.



